Wir sind auf dem Weg – Qualitätsbündnis Sport NRW
Das Qualitätsbündnis wurde auf der Grundlage der Initiative “Schweigen schützt die Falschen” durch den Landessportbund NRW und seiner Sportjugend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund entwickelt.
Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Wir sind dabei, Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu entwickeln und diese innerhalb der Vereinsstruktur zu installieren.
Wir haben Verhaltensregeln für alle Mitglieder zum respektvollen Umgang miteinander festgelegt. Diese Regeln und das Konzept haben einen flexiblen Charakter und können jederzeit ergänzt oder angepasst werden. Unser Schutzkonzept spricht neben den Kindern auch alle Erwachsenen des Vereins an, mit dem Ziel sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam Vorzubeugen.
Unsere Regeln und das Konzept im Detail
Allgemeine Verhaltensregeln
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen
- In der Umgangssprache wird auf sexualisierte und gewalttätige Äußerungen verzichtet, wie Äußerungen zum Aussehen, zum Körper einer Person: „der ist aber dick“, „die hat aber kleine Brüste“
- Die Reaktion des Gegenübers auf körperliche Kontakte wird geachtet
- Berührungen, körperliche Kontakte sind grundsätzlich ausgenommen und zurückzuweisen. Falls Berührungen/Hilfestellungen im Rahmen der Ausbildung/des Trainings nötig sind, werden diese vorher besprochen
- Duschen und Umkleiden sind nach Geschlechtern getrennt
- Übungsleiter sollten nach Möglichkeit getrennt von Kindern und Jugendlichen die Duschen und Umkleiden nutzen
- Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung durch eine gleichgeschlechtliche Person betreten
- Es bleibt niemand alleine in der Dusche, in der Umkleide zurück
- Es ist anzustreben, dass Maßnahmen des Vereins von zwei Personen begleitet werden, einer männlichen und einer weiblichen
- Übernachtungssituation: Kinder/Jugendliche und Trainer*Innen, Betreuer*Innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern/Zelten
- Private Treffen und Fahrten zwischen Trainer*Innen, Betreuer*Innen und Kinder/Jugendlichen finden nur nach Absprache mit den Eltern statt
- Es gibt keine privaten Chats/digitale Kommunikation zwischen Trainer*Innen, Betreuer*Innen und Kinder/Jugendlichen, außer es ist trainings- wettkampf- oder ausbildungsbezogen
- Es werden keine Fotos von Aktiven gemacht, veröffentlicht, ins Internet gestellt ohne explizite Einverständniserklärung, insbesondere nicht auf privaten Kanälen, die nicht offiziell von einem Vertreter des Vereins gepflegt werden wie beispielsweise die SV Langenfeld-Homepage
- Videoanalysen beim Training sind möglich -nach vorheriger Einwilligung der Eltern und in jedem Fall des Sportlers- und können in privaten Chats/digitaler Kommunikation zu Trainingszwecken geteilt werden und sind nach der Auswertung zu löschen
- Keine Privatgeschenke an Kinder und Jugendliche; private Annahme von Geschenken von einzelnen Kindern und Jugendlichen nur in Ausnahmefällen
- Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt
- Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten
- Signalisiert ein Kind, dass es Hilfe und/oder Trost benötigt, kümmert sich der/die Trainer*In, Betreuer*In. Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander
Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird
Verhaltensregeln explizit für Eltern der jüngeren Kinder
- Kinder müssen sich zügig selbstständig duschen, an- und ausziehen können
- Kinder tragen lockere Kleidung (u. a. keine Strumpfhosen)
- Kinder müssen alleine die Toilette besuchen können; sollte dies nicht gelingen, wird der Toilettengang durch eine gleichgeschlechtliche Person (Trainer*In, Betreuer*In) begleitet
- Die Aufsichtspflicht beginnt und endet im Eingangsfoyer der Schwimmhalle, es sei denn, etwas Anderes wurde vereinbart
- „Schnuppereltern“ gehen direkt in die Schwimmhalle, halten sich nicht bei den Umkleiden/ Spinden/ Duschen auf
- Eltern, die ihren Kindern beim Umziehen helfen müssen, nutzen Einzelumkleiden
Transparenz im Handeln
Wird von einer der vorgenannten Verhaltensregeln aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen (Eltern/Übungsleiter) abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Einleitung
Wir postitionieren uns gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sportverein. Wir haben unsere Satzung auf der Mitgliederversammlung 2024 entsprechend angepasst.
Eine offene Feedback- und Fehlerkultur sowie eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches alle Sporttreibenden vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt schützt.
Was bedeutet sexualisierte und interpersonelle Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist der Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Zu diesen zählen auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu gehören sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Psychische Gewalt (Herabwürdigung, Verspottung, Mobbing, Bedrohung) sowie körperliche Gewalt (Schubsen, Treten, Schlagen) sind charakteristisch für interpersonelle Gewalt.
Was ist die Aufgabe der Ansprechpartner/innen ?
Im Falle eines ersten Verdachts auf sexualisierte oder interpersonelle Gewalt ist dies der vereinsinternen Ansprechperson zu melden. Diese wurde entsprechend geschult und ist für die federführende Bearbeitung verantwortlich.
Kooperationen
Sag’s e.V. berät und unterstützt bei allen Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen – auch wenn es keine konkreten Hinweise gibt und/oder nur wage Vermutungen bestehen! Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen können auch immer anonymisiert durchgeführt werden.
02173 82765
Das örtliche Jugendamt
Frau Schwanke
02173 794-3220